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   VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083   

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VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083 (https://dejure.org/2010,71499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083 (https://dejure.org/2010,71499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1083 (https://dejure.org/2010,71499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung; Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen; teilweiser Ausschluss der Beihilfefähigkeit; notwendige Aufwendungen; mündliche Zusage der Beihilfeleistung; grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Lasik-Operation

    Auch der VGH Bayern (Beschluss vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1083 -, juris) legt seiner Entscheidung beihilferechtliche Bestimmungen zugrunde, die von einer fehlenden allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung der LASIK ausgehen.

    Deshalb muss der Dienstherr auch im Rahmen der Beihilfe die Kosten für eine LASIK-OP nicht übernehmen, soweit die Augenkrankheit (Fehlsichtigkeit) durch eine Brille oder das Tragen von Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 2. März 2012, a.a.O., dort zur Frage der Heilfürsorge und VGH München, Beschluss vom 22. März 2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 10 K 5359/10

    Augenoperation im Wege des "Biopticsverfahrens" ist nicht beihilfefähig

    Während die Frage, ob die Augenlaser- bzw. LASIK-Behandlung eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung darstellt, in der Rechtsprechung entweder unter bestimmten Voraussetzungen, vgl. VG Regensburg, Urteil vom 11. April 2011 - RN 8 K 10.2028 -, juris, Rn. 19, wonach die LASIK-Operation - nur - zur Korrektur der Kurzsichtigkeit (Myopie) bis -10 Dioptrien und zur Korrektur der Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis 3 Dioptrien wissenschaftlich anerkannt ist, oder auch generell bejaht worden ist, vgl. OVG Hamburg Urteil vom 2. März 2012 - 1 Bf 177/10 -, juris, Rn. 49; auch VG Arnsberg, Urteil vom 24. Januar 2000 - 2 K 4787/98 -, NRWE, Rn. 15 ("Zwischen den Beteiligten besteht kein Streit über die wissenschaftliche Anerkennung der vorliegend fraglichen Behandlungsmethode."), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 6 A 1144/00 -, juris; die Frage der wissenschaftlichen Anerkennung offen lassend dagegen BayVGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1083 -, juris, Rn. 11, sowie vom 24. August 2011 - 14 ZB 11.505 -, juris, Rn. 5; ebenso VG Schwerin, Urteil vom 27. Mai 2011 - 1 A 1386/09 -, juris, Rn. 21 a.E., ist die Frage, ob das hier angewandte Biopticsverfahren (Linsen-Implantation mit nachfolgender Laserbehandlung) von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Fehlsichtigkeit als wirksam und geeignet angesehen wird, noch nicht hinreichend geklärt.

    vgl. - jeweils zur LASIK-Operation - VG Arnsberg, Urteil vom 24. Januar 2000 - 2 K 4787/98 -, NRWE, Rn. 15 (bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 6 A 1144/00 -, juris); BayVGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1083 -, juris, Rn. 5, 11, sowie vom 24. August 2011 - 14 ZB 11.505 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Urteil vom 11. April 2011 - RN 8 K 10.2028 -, juris, Rn. 20 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 2. März 2012 - 1 Bf 177/10 -, juris, Rn. 48; VG Köln, Urteil vom 9. März 2012 - 19 K 7539/10 -, juris, Rn. 17 ff.; vgl. ferner - zum refraktiven Linsenaustausch mit Implantation einer Multifokallinse - VG Stuttgart, Urteil vom 5. November 2008 - 12 K 978/08 -, juris, Rn. 19, sowie zur fehlenden Notwendigkeit (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V) der Implantation von Intraokularlinsen: LSG NRW, Urteil vom 10. Oktober 2002 - L 16 KR 177/01 -, juris, Rn. 18, und SG Aachen, Urteil vom 5. Oktober 2010 - S 13 KR 157/10 -, juris, Rn. 19.

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 177/10

    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten; Kosten einer Augenkorrektur durch eine

    Deshalb muss der Dienstherr auch im Rahmen der Heilfürsorge die Kosten für eine LASIK-Operation nicht übernehmen, soweit die Augenkrankheit (Fehlsichtigkeit) durch eine Brille oder das Tragen von Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.3.2010, 14 ZB 08.1083, juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Gericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m. w. N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 -14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 14 ZB 14.1016

    Beweislast bei der Anerkennung eines Dienstunfalls

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B. v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.01.2015 - 14 ZB 13.395

    Beihilfe; chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung; photorefraktive

    Ungeachtet dessen, dass der Kläger seinen diesbezüglichen Darlegungspflichten nicht nachgekommen ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7), hat das Verwaltungsgericht die ihm nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Aufklärungspflicht nicht verletzt.
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202

    Beihilfe; chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung; LASIK-Methode;

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 14 ZB 17.696

    Anforderungen an die Darlegung gemäß § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO

    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 14 ZB 13.2250

    Fortfall der naturschutzrechtlichen Rechtfertigung wegen Absichtserklärung des

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 14 ZB 14.2830

    Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode

  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 11.505

    Keine ernstlichen Zweifel; Beihilfe; LASIK-Operation; Brillenunverträglichkeit

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 ZB 18.708

    Keine Suchmaschinen-Privilegierung bei aufbereiteten Informationen

  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 14 ZB 17.1353

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 14 ZB 14.1045

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; diätetisches

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; ergänzende bilanzierte

  • VG Regensburg, 11.04.2011 - RN 8 K 10.2028

    Beihilfefähigkeit einer LASIK-Operation

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 7 ZB 19.583

    Kein Anspruch auf Neubewertung einer berufspraktischen sportlichen

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1869

    Wirksamkeit eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 03.03.2014 - 14 ZB 13.661

    Dienstunfall (Prellung der rechten Schulter nach Sturz)

  • VG Augsburg, 10.01.2013 - Au 2 K 11.1329

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine chirurgische Hornhautkorrektur

  • VG Münster, 28.05.2010 - 11 K 1715/08

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für die Implantation

  • VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 2 K 09.1934

    Beamtenrecht Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine chirurgische

  • VG Ansbach, 09.02.2011 - AN 15 K 10.02501

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen durch refraktiv-chirurgischen Eingriff

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